PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben: Ist das möglich?

Viele Eigenheimbesitzer, die sich für den Erwerb einer Solarstromanlage interessieren, stellen sich die Frage, ob sie ihre PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben können. Leider gibt es auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort. In diesem Artikel werden wir jedoch aufzeigen, unter welchen Umständen der bürokratische Aufwand entfällt und wann eine Anmeldung notwendig ist, um eine PV-Anlage legal zu betreiben.

Das Wichtigste in Kürze

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) gibt Auskunft darüber, welche Solaranlagen-Betreiber eine Meldepflicht haben.

  • Ist Ihre Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden, müssen Sie diese bei der Bundesnetzagentur und Ihrem Netzbetreiber
    anmelden.
  • Eine PV-Anlage ohne Anmeldung zu betreiben, ist nur im Fall einer Inselanlage möglich.

Wann muss ich meine PV-Anlage anmelden und wann nicht?

Die Verpflichtung zur Anmeldung einer PV-Anlage wird durch die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung leitet sich sowohl aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als auch aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Die Bundesnetzagentur ist für das Marktstammdatenregister verantwortlich.

Wer muss seine Photovoltaik-Anlage registrieren?

Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen besteht die Verpflichtung zur Registrierung von PV-Anlagen für verschiedene Akteure auf dem Markt. Dies betrifft unter anderem Anlagenbetreiber, unter bestimmten Bedingungen auch Betreiber geplanter Anlagen, Stromnetzbetreiber, Stromlieferanten und einige Behörden. Diese Akteure müssen ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Im Marktstammdatenregister werden Standortdaten, technische Details der Anlage sowie persönliche Kontaktdaten erfasst.

Die Regelung gilt ausschließlich für netzgekoppelte Stromerzeugungsanlagen, die entweder direkt oder indirekt an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, sowie für solche Anlagen, die in Zukunft ans Stromnetz angeschlossen werden sollen. Ob die Anlage tatsächlich Strom bezieht oder überschüssige Energie ins Netz einspeist, spielt keine Rolle. Dies gilt auch für die Anlagengröße, da in Deutschland keine Bagatellregelung wie in einigen Nachbarländern existiert. Das bedeutet, selbst Plug-and-Play-Solaranlagen für die Steckdose müssen registriert werden.

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Es ist wichtig zu beachten, dass das Versäumnis einer fristgerechten Eintragung in das Marktstammdatenregister zum Verlust der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz führen kann. Zudem kann die Regulierungsbehörde in diesem Fall gemäß Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes ein Bußgeld verhängen.

Anmeldung beim Netzbetreiber ebenfalls erforderlich

Neben der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist es zwingend erforderlich, die PV-Anlage auch beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Dieser hat dann acht Wochen Zeit, um die Konformität mit dem Netz zu prüfen. Bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als zehn Kilowatt gibt es normalerweise keine Probleme. Während Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur bis zu einem Monat nach der Inbetriebnahme anmelden können, müssen Sie den Antrag beim Netzbetreiber grundsätzlich vor der Installation des Systems stellen. Ohne die Zustimmung des Netzbetreibers dürfen Sie die Photovoltaik-Anlage nicht betreiben.

Nützliche Information:

Als registrierungspflichtige Stromerzeugungsanlagen gelten nicht nur Solarsysteme, sondern auch Windenergie-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen sowie Anlagen zur Stromerzeugung mittels Solar- und Geothermie, Grubengas und Klärschlamm. Darüber hinaus müssen Betreiber von Verbrennungsanlagen und Stromspeichern ihre Anlagen ebenfalls anmelden.

In welchen Fällen lässt sich eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben?

Die Verpflichtung zur Anmeldung einer PV-Anlage entfällt nur dann, wenn die Anlage nicht mit dem allgemeinen Versorgungsnetz verbunden ist. Dies trifft jedoch nur auf sogenannte Inselanlagen zu. In diesem Fall muss das System den gesamten Strombedarf des Hauses abdecken. Bei der Auswahl der Größe, Leistung und des Speichers muss dies berücksichtigt werden. Normalerweise tritt eine solche Situation nur auf, wenn eine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz aufgrund hoher Kosten oder technischer Herausforderungen nicht realisierbar ist. Daher findet diese Lösung vor allem in Berghütten, abgelegenen Bungalows sowie in Ferien- und Wochenendhäusern Anwendung.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die Marktstammdatenregisterverordnung eine PV-Anlage ohne Anmeldung für normale Nulleinspeiseanlagen nicht gestattet. Auch wenn solche Anlagen keinen Strom ins Netz einspeisen und die erzeugte Energie selbst verbrauchen, greift diese Verordnung, da sie über einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz verfügen.

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